AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil sämtlicher mit uns abgeschlossener Lieferverträge. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht besonders schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie uns schriftlich bestätigt worden sind und wir ihnen nicht widersprechen.

2. Für sämtliche Lieferverträge gelten die vom Deutschen Raiffeisenverband e.V. und dem Zentralverband bekanntgegebenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das großhandelsmäßige Handeln mit Eiern“ in der jeweils gültigen Fassung und die nachfolgenden Ergänzungen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen Schiedsgerichtsvereinbarungen gelten nicht.

3. Zahlung: Nach Erhalt netto Kasse.

4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, einen Zinssatz von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben auch im Falle der Weiterveräußerung – bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch soweit Forderungen erst nach Lieferung entstehen oder wenn Zahlungen für bestimmte Lieferungen erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung von anderen Beständen getrennt zu halten und als unser Eigentum deutlich zu kennzeichnen. Bei einer Weiterveräußerung der Ware hat er die gleiche Verpflichtung seinem Käufer aufzuerlegen, sich von der Einhaltung dieser Verpflichtung zu überzeugen und uns von der Verletzung dieser Verpflichtung unverzüglich zu benachrichtigen.

Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterverarbeitet, so erfolgt·die Weiterverarbeitung für uns. Wird unser Eigentum mit anderen Waren vermischt, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zu dem Wert der mit unserem Eigentum vermischten Fremdware.

Der Käufer ist zur Verpfändung der Sicherheitsübereignung unserer Ware nicht berechtigt. Etwaige Pfändungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Bei Weiterlieferung oder Weiterverarbeitung unseres Vorbehaltseigentums tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Vertrag mit dem Dritten, der die Vorbehaltsware erhält, an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungsbetrages unserer Lieferung. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherheit unserer jeweiligen Gesamtforderung. Wir sind berechtigt, die Abtretung den Schuldnern anzuzeigen.

6. Das Transportrisiko trägt ab Versandstation der Käufer, auch bei frachtfreien Lieferungen.

7. Die Reklamationsfrist für die Ware beträgt 24 Stunden nach Lieferung.

8. Sollten wir durch höhere Gewalt nicht in der Lage sein, den Liefertermin einzuhalten, so sind wir nicht schadenersatzpflichtig.

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Prinzhöfte.
Gerichtsstand ist Wildeshausen.